| Mehr Freiheit für Grundstücksbesitzer |
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Dresdner Neueste Nachrichten - 10.02.2010 Abgesehen davon, dass dieser Denkansatz sehr demagogisch daherkommt, stellt sich doch die Frage: Ist Herr Günther (FDP) Lobbyist oder hat er einfach, mangels Übersicht, nur zu kurz gedacht? Aber Investoren und Bauträger, die ihre Häusermit Eigentumswohnungen natürlich gewinnorientiert vermarkten wollen, wohnen nicht an den Orten, die sie „verbaut” haben: großzügig betonierte Tiefgarageneinfahrten und ökonomisch ausgereizte Grundstücke bzw. Neubauten, gerodetes und fehlendes Grün stört aus der Entfernung kaum. Regierung will Baumschutz in Sachsen neu regeln Dresden (dpa/sn). Sachsens Regierung will den Schutz der Bäume neu regeln und erntet dafür Protest. Umweltminister Frank Kupfer (CDU) kündigte gestern an, Wohnungsgrundstücke und Kleingärten vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen auszunehmen. Er glaube nicht, dass dies zu einem „Kettensägenmassaker" führe, sagte der Minister. Kupfer reagierte damit auf Befürchtungen, wonach in den Gärten nun ein gnadenloses Abholzen beginnt. Die Grünen protestierten umgehend. CDU und FDP würden nicht nur am sächsischen Naturschutz sägen, sondern auch an der Lebensqualität in den Städten und Gemeinden", erklärte der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi. Die Linken warfen der Koalition unter anderem vor, Bedenken von Fachleuten allesamt vom Tisch gewischt zu haben. Kupfer sah dagegen keinen Grund zur Sorge und ging davon aus, dass mit der neuen Regelung am Ende sogar mehr Grün übrigbleibt. Schließlich hätten manche Grundstücksbesitzer Bäume bei Erreichen eines bestimmten Stammdurchmessers vorsorglich weggesäbelt, um bei Bedarf späteren behördlichen Verfahren aus dem Weg zu gehen. Die CDU freute sich über „mehr Freiheiten" für Grundstücksbesitzer, die Liberalen über einen „wichtigen Baustein der Entbiirokratisierung." „Es ist absurd anzunehmen, dass die Grundstückseigentümer alle ihre Bäume fällen werden, um künftig auf kahlen Betonplatten zu leben", erklärte der FDP-Landtagsabgeordnete Tino Günther. Der Landtag muss noch über das Gesetz entscheiden |

























